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   VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2300/96   

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https://dejure.org/1996,11472
VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2300/96 (https://dejure.org/1996,11472)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.09.1996 - 8 S 2300/96 (https://dejure.org/1996,11472)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. September 1996 - 8 S 2300/96 (https://dejure.org/1996,11472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage wegen zeitweiligen Schattenwurfes eines Nachbargebäudes, das den erforderlichen Abstand einhält, erfolglos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2300/96
    Für ein - drittschützendes - Gebot der Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung ist aber kein Raum, wenn die zur Sicherung dieser Belange gebotenen landesrechtlichen Abstandsflächen gewahrt sind (BVerwG, Beschluß v 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, ZfBR 1985, 95; Urt v 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 28; Senatsurteil v 18.2.1994 - 8 S 678/93).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2300/96
    Die Antragsteller könnten deshalb - wie das Verwaltungsgericht insoweit zutreffend ausgeführt hat - nur dann durch die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt sein, wenn bei der darin ausgesprochenen Befreiung von der festgesetzten Flachdachbebauung ihre nachbarlichen Interessen nicht hinreichend im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gewürdigt worden wären, und sie deshalb ihnen gegenüber das Gebot der Rücksichtnahme verletzen würde (BVerwG, Urt v 19.9.1986 - 4 C 8.84 -, NVwZ 1987, 409 = PBauE § 31 BauGB Nr. 3; Urt v 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 = PBauE § 31 BauGB Nr. 5).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2300/96
    Die Antragsteller könnten deshalb - wie das Verwaltungsgericht insoweit zutreffend ausgeführt hat - nur dann durch die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt sein, wenn bei der darin ausgesprochenen Befreiung von der festgesetzten Flachdachbebauung ihre nachbarlichen Interessen nicht hinreichend im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gewürdigt worden wären, und sie deshalb ihnen gegenüber das Gebot der Rücksichtnahme verletzen würde (BVerwG, Urt v 19.9.1986 - 4 C 8.84 -, NVwZ 1987, 409 = PBauE § 31 BauGB Nr. 3; Urt v 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 = PBauE § 31 BauGB Nr. 5).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2300/96
    Für ein - drittschützendes - Gebot der Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung ist aber kein Raum, wenn die zur Sicherung dieser Belange gebotenen landesrechtlichen Abstandsflächen gewahrt sind (BVerwG, Beschluß v 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, ZfBR 1985, 95; Urt v 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 28; Senatsurteil v 18.2.1994 - 8 S 678/93).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93

    Schaffung von Wohnraum: Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen; zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2300/96
    Für ein - drittschützendes - Gebot der Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung ist aber kein Raum, wenn die zur Sicherung dieser Belange gebotenen landesrechtlichen Abstandsflächen gewahrt sind (BVerwG, Beschluß v 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, ZfBR 1985, 95; Urt v 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 28; Senatsurteil v 18.2.1994 - 8 S 678/93).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

    Allein der Umstand, dass der von der zugelassenen Bebauung erzeugte Schatten bei niedrigem Sonnenstand an einigen Tagen im Jahr die Bebauung und/oder Gärten auf dem Nachbargrundstück erreicht, lässt diese Bebauung nicht schon als rücksichtslos erscheinen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 13.09.1996 - 8 S 2300/96 -, UPR 1997, 1999 [nur Leitsatz]).
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